AGB / Hausordnung

Die Regeln dienen vor allem der Sicherheit der spielenden Personen sowie dem Erhalt der Spielgeräte, dem entspannten Miteinander und der Entlastung des Betreibers und seiner Mitarbeiter:innen. Es gelten die ausgehängten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wir bitten Sie, diese Regeln zu lesen, einzuhalten und auch Ihre Kinder entsprechend aufzuklären und anzuweisen und für die Einhaltung der Regeln zu sorgen.
Den Anweisungen des Betreibers und seiner Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten! Vielen Dank!

Ihre JOHO Park GmbH

Allgemeines

Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind dem Aushang an der Kasse und unseren Informationsblättern zu entnehmen.

Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

Alle Anlagen und Einrichtungen der Halle dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Eine Nutzung außerhalb der Benutzungsregeln kann zu Verletzungen führen. Für solche Verletzungen trifft die JOHO Park GmbH keine Haftung.

Filmen und fotografieren ist in unserer Halle erlaubt. Fremde Personen dürfen jedoch nur mit deren Zustimmung aufgenommen werden. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren einer vorherigen Genehmigung durch die Betreibergesellschaft.

Die Benutzung der Fluchttüren ist außerhalb eines Notfalls absolut verboten!

Keine Aufsichtspflicht / Betreuung

Die Aufsicht- und Betreuungspflicht obliegt einzig den Eltern bzw. den begleitenden Erwachsenen. Kindern ist der Besuch nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Erwachsenen gestattet, es sei denn, das Kind ist mindestens acht Jahre alt und das entsprechende Einverständnis und Haftungsfreistellungsformular wurde von einer/m erwachsenen Sorgeberechtigten unterschrieben.

Der Betreiber und seine Mitarbeiter:innen übernehmen in keinem Fall, auch nicht bei allein spielenden Kindern mit Haftungsfreistellung, eine Aufsichts- und Betreuungspflicht.

Dies gilt auch dann, wenn der Betreiber eine Sonderaktion für die Kinder durchführt (z. B. Basteln).

Auch wenn an einzelnen Spielgeräten Aufsichtspersonal zur Verfügung gestellt wird, wird damit eine Aufsicht- und Betreuungspflicht nicht begründet!

Benutzung der Spielgeräte – keine Saltos!

Sämtliche Spielgeräte werden von der JOHO Park GmbH regelmäßig geprüft und gewartet.

Die an den Spielgeräten angebrachten Hinweise, Regeln und Verbote sind zu beachten! Die Benutzung erfordert Rücksichtnahme auf die anderen Besucher:innen. Die Begleitpersonen sind angehalten, den Kindern die Spielregeln zu erläutern und auf ihre Einhaltung zu achten.

Bei den aufblasbaren Spielgeräten / Inflatables (z. B. Riesen-Panda und Wabbelberg) darf nur der Innenraum bespielt werden. Es ist nicht erlaubt, sich an den Umrandungen hochzuziehen, hochzuspringen oder auf die Umrandung zu setzen! Saltos sind lebensgefährlich und damit absolut verboten! Erwachsene dürfen auf den aufblasbaren Spielgeräten / Inflatables aufgrund hoher Verletzungsgefahr nicht zusammen mit Kindern spielen!

An jeglichen Netzen im PANDINO (z. B. Trampolin, Kleinkindbereich und Kletterturm) darf nicht hoch- geklettert werden.

Die Trampoline dürfen wegen Verletzungsgefahr nur mit einer Person (max. 80 kg) pro Sprungtuch benutzt werden. Saltos sind lebensgefährlich und damit absolut verboten! Es ist nicht erlaubt, von Sprungtuch zu Sprungtuch zu springen. Jegliche losen Gegenstände sind vorab abzulegen. Es ist verboten, höher als die Netzumrandung der Trampoline zu springen.

Der Donut Glider darf nur von einer Person mit einem Donut verwendet werden. Ohne Donut zu rutschen ist nicht erlaubt.

Im Allgemeinen gilt für jegliche Rutschen, diese nicht entgegen der Rutschrichtung zu beklettern, auf den Knien zu rutschen, auf dem Bauch oder mit dem Kopf voran zu rutschen.

Die Bumper Cars dürfen von maximal 2 Kindern besetzt werden. Kinder unter 6 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen fahren.

Das Laufen auf der Fahrbahn und das Anschieben der Cars bei laufendem Motor ist streng untersagt.

Die Baby Rides im gekennzeichneten Kleinkindbereich dürfen von maximal 1 Kind befahren werden. Es ist nicht erlaubt, ineinander zu fahren, absichtlich zu stoßen oder in die Bande zu fahren.

Der gekennzeichnete Kleinkindbereich ist für Krabbel- und Kleinkinder im Alter von 0-3 Jahren bestimmt. Störende Kinder über 3 Jahren dürfen vom Betreiber und seinen Mitarbeiter:innen aus dem Bereich verwiesen werden.

Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf im gesamten Spielbereich kein mitgebrachtes Spielzeug benutzt werden. Vor allem ist es strikt untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände mit in den Spielbereich zu nehmen (dies gilt z. B. auch für neue Geburtstagsgeschenke).

Unfallmeldung

Wichtig! Verletzungen, Personen- oder Sachschäden, gleich welcher Art, sind unverzüglich einer/m Mitarbeiter:in (bspw. an der Kasse) zu melden und werden schriftlich dokumentiert.

Bekleidung

Aus Hygienegründen müssen auf Teppichböden Socken, am besten mit rutschhemmender Sohle, oder auch Gymnastikschuhe („Turnschlappen“) getragen werden.  

Kinder oder spielende Erwachsene sollten bequeme Kleidung tragen. Bitte keine außenliegenden Reißverschlüsse oder Knöpfe, da damit Bereiche der Spielgeräte beschädigt werden.

Bitte Anhänger, Ketten  sowie jegliche Ohrringe ablegen und keine Kleidung mit Kordeln oder Bändern tragen.

Speisen und Getränke / Rauchen / Alkohol

Unsere Gastronomie bietet Ihnen ein reichhaltiges Angebot an Speisen und Getränken. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir das Mitbringen von Speisen und Getränken nicht gestatten. Davon ausgenommen sind Allergiker:innen- und Babynahrung, die wir Ihnen auch gerne erwärmen.

Im PANDINO gilt Kaugummiverbot!

Speisen und Getränke sind nur im Gastronomiebereich gestattet! Eine Mitnahme von Bechern, Glas, Besteck oder Porzellan in den Spielbereich ist streng untersagt!

Das Rauchen ist in der gesamten Anlage streng verboten und nur in den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Bereichen erlaubt.

Zuwiderhandeln kann Fehlalarm der Rauchmelder auslösen. Die Kosten dafür trägt der/die Verursacher:in, es sei denn, er/sie kann nachweisen, dass die geltend gemachten Kosten gar nicht oder zumindest erheblich niedriger angefallen sind.

Liebe Gäste, bitte konsumieren Sie Alkohol nur in Maßen. Auffällig alkoholisierte Gäste werden aus der Halle verwiesen.

Verhalten / Beschädigungen

Schlechtes Benehmen und die Verletzung andere Kinder werden nicht toleriert. Die Aufsichtspflichtigen werden gebeten, diese Verhaltensweisen zu unterbinden.

Dem Betreiber und seinen Mitarbeiter:innen ist es ausdrücklich gestattet, Personen in einem solchen Fall zu ermahnen und im Wiederholungsfall ein Spielverbot zu erteilen.

In besonders gravierenden Fällen behält sich der Betreiber vor, einzelnen Personen Hausverbot zu erteilen.

Die Aufsichtspflichtigen sind verpflichtet ihre Kinder von mutwilligen Beschädigungen und Zerstörungen abzuhalten.

Kapazitätsgrenze / Zutritt und Einlass

Sollten alle Sitzplätze besetzt und auch die Kapazität auf der Spielfläche ausgelastet sein, so behält sich der Betreiber vor, den Zutritt zu begrenzen. Dies geschieht vor allem aus Gründen des Brandschutzes. Wartezeiten sind nicht ausgeschlossen. Der Eintritt in das PANDINO sowie in die Gastronomie ist zeitlich begrenzt. Nach Ablauf des gebuchten Zeitslots ist die Anlage zu verlassen.

Die Bezahlung des Eintritts ist keine Garantie für einen Sitzplatz. Ist abzusehen, dass alle Sitzplätze besetzt sein werden, werden wir versuchen, Sie vor Entrichtung des Eintrittspreises darüber zu informieren.

Sie erhalten bei Zutritt ein Einlassband und sind nur mit diesem berechtigt, das PANDINO und die Gastronomiefläche zu betreten. Auf das Band können Sie sich ein Guthaben an der Rezeption aufladen, mit welchem Sie in der Gastronomie bezahlen können. In der Gastronomie wird lediglich diese Zahlungsweise angeboten. Restguthaben kann beim Verlassen der Anlage wieder ausgezahlt werden.

Garderobe / Fundsachen

Für Besucherinn*en des PANDINO stehen Schließfächer zur Verfügung. Die JOHO Park GmbH übernimmt für den Inhalt keine Haftung. Es wird ausdrücklich empfohlen, Wertgegenstände bei sich zu tragen.

Die Mietdauer der Schließfächer endet spätestens mit Geschäftsschluss. Der Inhalt der Schränke wird über Nacht entfernt. Beim Verlust des Armbandes zum Schließen des Schließfachs wird das Pfand des Armbandes nicht zurückerstattet.

Fundsachen werden an der Kasse aufbewahrt und bei Nichtabholung nach gesetzlichen Bedingungen behandelt bzw. zum örtlichen Fundbüro gebracht.

Keinen Zutritt haben:

  • Erwachsene ohne Begleitung von Kindern (ausgenommen verspätete Familienmitglieder). Ausgenommen davon sind explizite Angebote für Erwachsene.
  • Personen mit Hallenverbot.
  • Personen, deren Zutritt bedenklich erscheint (z. B. stark alkoholisiert oder unter Drogen).
  • Personen mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden.

Wir weisen Sie hiermit auf die allgemein geltenden Hygieneregeln hin. Fühlen Sie sich krank und weisen Sie Krankheitssymptome auf, bitten wir Sie zu Hause zu bleiben.